Winterreifen Pflicht: Das Gesetz
Die Winterreifen Pflicht in Deutschland gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen:
⚖️ Gesetzliche Grundlage
- • § 2 StVO: Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schnee, Schneematsch oder Eis
- • Gültigkeit: Von Oktober bis Ostern ("O bis O")
- • Mindestprofiltiefe: 1,6 mm gesetzlich, 4 mm empfohlen
- • Zeichen: Alpsymbol (Berg mit Schneeflocke) kennzeichnet Winterreifen
Bei warnung vor starkem schneefall müssen Winterreifen montiert sein. Die dwd warnung schnee sollte beachtet werden, da bei winterlichen Bedingungen Winterreifen Pflicht besteht.